Neuerungen in der Grundsteuer 2022

Die bisherige Ermittlung der Einheitswerte ist nach dem Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Der Gesetzgeber hat sich für eine Neuregelung entschieden. Demzufolge sind alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Eine Feststellungserklärung müssen alle Personen oder Gesellschaften abgeben, in deren Eigentum sich zum Bewertungsstichtag am 01.01.2022 die privat- oder betrieblich genutzte Grundstücke, Wohneigentum oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb befanden. 

Das Ziel der Grundsteuerreform ist, dass für Grundstücke gleicher Lage und gleicher Größe auch die gleiche Grundsteuer zu zahlen sein soll. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein. Demzufolge soll innerhalb einer Gemeinde nicht mehr Grundsteuer als vor der Neubewertung erhoben werden. Es kann allerdings zu Wertverschiebungen kommen, sodass einzelne Grundbesitzer mehr bzw. weniger Grundsteuer zu zahlen haben als bisher.

Erster Stichtag für die Neubewertung ist der 01.01.2022. Der Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung erstreckt sich vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022. Die neue Grundsteuer wird erstmals ab dem 01.01.2025 erhoben.

Die Bewertung des Grundvermögens unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern, da jedes Bundesland frei in der Ausgestaltung der Neuregelung ist. In den folgenden Ländern gilt das zentral erstellte Bundesmodell: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für ein eigenes Modell entschieden haben sich Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen Niedersachsen, das Saarland und Sachsen. Demnach ist für die Feststellung des Grundsteuerwerts zunächst die Lage Ihres Grundstücks maßgeblich. Um den entsprechenden Wert ermitteln zu können, sind verschiedene Anforderungen und ein unterschiedlicher Umfang bei den Feststellungserklärungen erforderlich. Untenstehend finden Sie die Fragebögen der verschiedenen Bundesländer zur Datenerhebung, damit wir für Sie die entsprechenden Steuererklärungen erstellen können.

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